8. Der Beschwerdeführer dringt mit seinem Antrag um Aufhebung des Beschlusses des Regionalgerichts vom 19. November 2024 und Entlassung aus der Sicher- 19 heitshaft insoweit durch, als das Regionalgericht die Sicherheitshaft bis zum 20. Februar 2025 verlängert hat und die Haftdauer nunmehr um einen Monat gekürzt und bis zum 20. Januar 2025 angeordnet wird. Die Beschwerde ist demnach teilweise gutzuheissen.