18 auch während der Haft drohend und aggressiv aufgetreten. Wie sich dem Gutachten entnehmen lässt, hat er zudem die Vorstellung, er habe ein unwiderrufliches Recht, seine Kinder zu sehen (Akten pag. 2375), sowie den Wunsch, mit seiner Frau zu sprechen (Akten pag. 2349 und 2375). Auch zeichnet sich bei ihm eine querulative Entwicklung ab (Akten pag. 2374). Bei dieser Ausgangslage ist davon auszugehen, dass er trotz entsprechender Verbote versuchen würde, mit seiner Ehefrau und der Gemeinde E.________ (Ortschaft) in Kontakt zu treten.