7.6.2 Hinsichtlich der vorgeschlagenen Kontakt- und Rayonverbote ist mit dem Regionalgericht festzuhalten, dass aufgrund der Aktenlage von deren Unwirksamkeit ausgegangen werden muss. Gegen den Beschuldigten wurden in der Vergangenheit bereits Kontakt- und Annäherungsverbote bezüglich seiner Ehefrau und der Gemeinde E.________ (Ortschaft) verfügt, an die er sich jeweils nicht gehalten hat.