Gemäss dem angefochtenen Beschluss befindet sich die Urteilsbegründung zudem bereits bei der Gerichtsschreiberin in Bearbeitung, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass mit der schriftlichen Begründung bereits begonnen wurde und es möglich sein sollte, diese zeitnah fertigzustellen. Die vom Regionalgericht bewilligte Haftverlängerung wird daher in zeitlicher Hinsicht gekürzt und die Sicherheitshaft für eine Dauer bis zum 20. Januar 2025 bewilligt. 7.6 In der Beschwerde wird sodann die Anordnung verschiedener Ersatzmassnahmen beantragt.