Mit Blick darauf, dass sich der Beschwerdeführer bereits seit geraumer Zeit in Haft befindet und derzeit noch unklar ist, welche Art von Massnahme letztlich ausgesprochen werden wird, darf erwartet werden, dass der Fall mit grösstmöglicher Priorität behandelt und zeitnah zur Beurteilung an die Berufungsinstanz überwiesen wird. Gemäss dem angefochtenen Beschluss befindet sich die Urteilsbegründung zudem bereits bei der Gerichtsschreiberin in Bearbeitung, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass mit der schriftlichen Begründung bereits begonnen wurde und es möglich sein sollte, diese zeitnah fertigzustellen.