Wie das Regionalgericht grundsätzlich zu Recht festhält, liegen Gutachten von zwei Sachverständigen vor, die zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind. Die zur Diskussion stehenden Tatvorwürfe wiegen nicht leicht, insbesondere werden dem Beschwerdeführer eine Vielzahl von Straftaten vorgeworfen, entsprechend ist auch die Anklageschrift mit 14 Seiten einigermassen lang. Das vorliegende Verfahren weist somit durchaus eine nicht zu unterschätzende Komplexität auf.