1B_353/2021 vom 12. Juli 2021 E. 4.3; 1B_199/2018 vom 17. Mai 2018 E. 5.2 mit Hinweis). 7.2 Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 27. Januar 2023 in Untersuchungsbzw. Sicherheitshaft und hat zuvor 4 Tage Polizeihaft ausgestanden. Das Regionalgericht schloss mit Urteil vom 20. August 2024 auf eine teilweise mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers, verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB an.