Weiter ist auch das Besuchsrecht nicht geklärt und es besteht aus Sicht der Beschwerdekammer eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass dieses nicht so umgesetzt wird, wie der Beschwerdeführer sich das wünscht. Auch könnte es sein, dass seine Kinder ihn gar nicht sehen möchten und er seine Frau oder die Behörden dafür verantwortlich macht. Im Gutachten ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer heute nicht schlecht von seiner Frau oder davon spricht, dass sie den Tod verdient hätte, was ein wichtiger Punkt sei, der gegen eine Ausführungsgefahr spreche.