10 des Bundesgerichts 7B_1035/2024 vom 19. November 2024 E. 3.1 mit weiteren Hinweisen). Der angefochtene Beschluss enthält trotz grundsätzlichen Offenlassens dieses Haftgrundes einige Erwägungen zur Ausführungsgefahr. Weiter hat sich der Beschwerdeführer sowohl im Vorfeld des angefochtenen Beschlusses (vgl. Stellungnahme des Beschwerdeführers an das Regionalgericht vom 18. November 2024, Akten pag. 2663) als auch in seiner Stellungnahme an die Beschwerdekammer zu diesem Haftgrund geäussert.