Gutachten an, keine negativen Folgen durch den Alkoholkonsum bei sich gesehen zu haben. In Zukunft wolle er weiter Bier trinken und sein «Feierabendbier» lasse er sich nicht verbieten (Akten pag. 2356). Den Akten lässt sich zudem entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer teilweise auch ohne Einfluss von Alkohol drohend und aggressiv verhält, was er jüngst anlässlich des zuvor in E. 5.2.2 (zweiter Abschnitt) geschilderten Vorfalls in der Haft demonstrierte und auch seine Ehefrau anlässlich ihrer Befragung vor Regionalgericht vom 27. Februar 2024 aussagte (Akten pag.