__ zum Schluss, dass zusammenfassend eine deutlich belastete legalprognostische Situation für ähnliche Delikte wie die bisher begangenen festzustellen ist. In seinem Gutachten vom 22. Juli 2024 führte er aus, dass beim Beschwerdeführer von einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer strafbarer Handlungen ähnlich der bisher gezeigten auszugehen sei, also insbesondere von Drohungen, dem Nichteinhalten von Weisungen und Verfügungen, Sachbeschädigungen und Ähnlichem. Weiter sei von einem erhöhten Risiko erneuter Verkehrsdelikte, insbesondere erneutes Fahren in angetrunkenem Zustand zu sprechen (Akten pag.