2362), diagnostiziert. Er verfügt weder über eine Wohnung noch über eine Arbeit oder feste Tagesstruktur und eine familiäre Verankerung besteht nicht; er scheint sich zwar die Wiederaufnahme der Beziehung zu seiner Frau und seinen Kindern zu wünschen, seine Frau will sich aber von ihm trennen. Wie das Regionalgericht zu Recht ausführte, kam auch der Gutachter Dr. J.________ zum Schluss, dass zusammenfassend eine deutlich belastete legalprognostische Situation für ähnliche Delikte wie die bisher begangenen festzustellen ist.