8 5.5.3 Betrachtet man die Akten des aktuellen Verfahrens, die Anklageschrift und die Vorakten, so entsteht der Eindruck, dass der Beschwerdeführer – bei dem sich gemäss Gutachten Ansätze einer querulativen Entwicklung zeigen (Akten pag. 2361 und 2374) – jeden bedroht, der sich nicht so verhält, wie er sich das wünscht.