zu schlagen und habe ihn geschubst, so dass er aus der Zelle gestolpert sei und gerade noch die Zellentüre habe schliessen können. Anschliessend habe der Beschwerdeführer so heftig mit der Faust gegen die Zellentüre geschlagen, dass er sich an der Hand verletzt habe. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen bzw. die weiterhin zu erwartenden Drohungen unter den geschilderten Umständen sicherheitsrelevant erscheinen.