Im aktuellen Verfahren hat er jedoch gezeigt, dass er teilweise zu tätlichem Handeln neigt. Er wurde erstinstanzlich unter anderem wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt, wobei sich den Akten und der Anklageschrift entnehmen lässt, dass er einen Polizisten gegen das gesässhohe Geländer eines Treppenhauses gestossen (AKS Ziff. 1.1) und sich zudem im Zuge eines Verbringens in die Ausnüchterungszelle derart heftig mit körperlicher Gewalt gewehrt hat, dass sich ein Polizist den Kopf an der Zellenwand gestossen hat (AKS Ziff. 1.2). Überdies ergibt sich aus der Disziplinarverfügung des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 3. April 2024 (Akten pag.