Im gleichen Strafbefehl wurde er zudem wegen Nötigung sowie – da er trotz Kontaktund Annäherungsverboten der Polizei und des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland wiederholt an ihrem Wohnort aufgetaucht war und sie mittels WhatsApp, Voice-Nachrichten und per E-Mail kontaktiert hatte – wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zum Nachteil seiner Ehefrau verurteilt. Das Vortatenerfordernis ist damit klar erfüllt. 5.5.2 In Bezug auf die Beurteilung der Schwere der Delikte wird in der Beschwerde vorgebracht, die bisher vom Beschwerdeführer begangenen Delikte, für die der Gutachter Dr. J.___