am 1./2. November 2021 hatte er ihr damit gedroht, ihr die «Fresse» einzuschlagen, ihr die Kinder wegzunehmen und sie vom Balkon zu werfen, und am 1. Mai 2022 hatte er sie in mehreren E-Mails mit dem Tod bedroht. Im gleichen Strafbefehl wurde er zudem wegen Nötigung sowie – da er trotz Kontaktund Annäherungsverboten der Polizei und des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland wiederholt an ihrem Wohnort aufgetaucht war und sie mittels WhatsApp, Voice-Nachrichten und per E-Mail kontaktiert hatte – wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zum Nachteil seiner Ehefrau verurteilt.