6 BJS 21 24669). Weiter wurde er auch mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 15. Juli 2022 unter anderem wegen mehrfacher Drohung verurteilt (vgl. Vorakten BJS 21 29065). Dieser Verurteilung liegen wiederum Todesdrohungen zum Nachteil seiner Ehefrau zugrunde; am 1./2. November 2021 hatte er ihr damit gedroht, ihr die «Fresse» einzuschlagen, ihr die Kinder wegzunehmen und sie vom Balkon zu werfen, und am 1. Mai 2022 hatte er sie in mehreren E-Mails mit dem Tod bedroht.