Wie sich aus den Akten sowie der Anklageschrift (AKS) ergibt, wird dem Beschwerdeführer dabei nebst anderen Delikten insbesondere auch zur Last gelegt, seine Ehefrau (AKS Ziff. 5.2), F.________ (AKS Ziff. 5.1), mehrere Polizeibeamte (AKS Ziff. 1.2, 1.6, 1.8) sowie Mitarbeiter der Gemeinde E.________ (Ortschaft) (AKS Ziff. 1.3, 1.4, 1.5, 1.7) bedroht und sich zudem auch nicht an die amtlichen Verfügungen, die es ihm untersagten, sich seiner Ehefrau und der Gemeindeverwaltung E.________ (Ortschaft) anzunähern, gehalten zu haben (vgl. AKS Ziff. 8 und polizeiliche Fernhalteverfügung vom 4. Januar 2023 [Akten pag.