Dies ist bis zum Zeitpunkt der Übermittlung der Berufungsanmeldung und der Akten an das Berufungsgericht der Fall (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 318 vom 10. August 2021 E. 5.1 f.; ferner Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 71 vom 5. März 2024 E. 2.1 und BK 23 386 vom 28. September 2023 E. 2.1). Der Beschwerdeführer hat am 20. August 2024 Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts vom selben Tag angemeldet. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend.