1.3 Gestützt darauf eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer am 29. November 2024 ein Beschwerdeverfahren. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2024 beantragte das Regionalgericht unter Verweis auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses die Abweisung der Beschwerde und reichte aufforderungsgemäss die amtlichen Akten ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit delegierter Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 wurde auf die Anordnung eines zweiten