Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Beschluss des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. November 2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unter Anordnung folgender Auflagen/Ersatzmassnahmen umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen: