Mit Schreiben vom 20. August 2024 (Eingang beim Regionalgericht am 21. August 2024) meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an. 1.2 Mit Beschluss vom 19. November 2024 verlängerte das Regionalgericht die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers um weitere drei Monate bis am 20. Februar 2025. Dagegen erhob Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers am 27. November 2024 (Posteingang: 29. November 2024) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.