SR 311.0] an. Weiter sprach das Gericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie eine Übertretungsbusse von CHF 700.00 aus. Mit separatem Beschluss vom selben Tag verlängerte das Regionalgericht die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers um drei Monate bis zum 20. November 2024. Mit Schreiben vom 20. August 2024 (Eingang beim Regionalgericht am 21. August 2024) meldete der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil an.