__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) – teilweise unter Annahme einer mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit – am 20. August 2024 wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, qualifizierter Sachbeschädigung, mehrfacher Drohung und weiteren Delikten schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von gesamthaft 576 Tagen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Zudem ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0] an.