5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. Oktober 2024 (BJS 24 14784) wird aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, das Strafverfahren weiterzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.