Ausserdem habe er ihr mit den Worten «du fäusch eines Tages» gedroht. Der Beschuldigte bestritt anlässlich seiner Einvernahme die Vorwürfe und gab an, dass er nichts von diesem Vorfall wisse. Die Staatsanwaltschaft lud daraufhin den Beschuldigten und die Beschwerdeführerin mit Vorladungen vom 23. September 2024 zur Vergleichsverhandlung am 29. Oktober 2024 vor. Die an die Beschwerdeführerin gerichtete Vorladung enthielt die Anrede «Sehr geehrter Herr A.________». Nachdem die Beschwerdeführerin nicht zur Vergleichsverhandlung erschienen war, stellte die Staatsanwaltschaft gleichentags das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein.