382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte geht aus den Akten zusammengefasst Folgendes hervor: Am 18. Dezember 2023 stellte die Beschwerdeführerin Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfung und Drohung. In der darauffolgenden Einvernahme gab sie im Wesentlichen an, dass sie im Treppenhaus ihres Wohnhauses durch den Beschuldigten mit den Worten «Auti» und «Dräcksmoore» beschimpft worden sei. Ausserdem habe er ihr mit den Worten «du fäusch eines Tages» gedroht.