7 5.2 Wie oben ausgeführt, wurde der Beschwerdeführer am 9. September 2024 nach Rücksprache mit Rechtsanwalt B.________ zur Einvernahme vom 18. November 2024 vorgeladen. Da die Vorladung vom Beschwerdeführer nicht abgeholt wurde, forderte die Staatsanwaltschaft Rechtsanwalt B.________ mit E-Mail vom 8. Oktober 2024 auf bekannt zu geben, ob er seinen Klienten über den Einvernahmetermin informiert habe, was dieser noch selben Tags bestätigte. Zusätzlich wurde die Vorladung dem Beschwerdeführer und Rechtsanwalt B._____