Nachdem auch die Abklärungen der Staatsanwaltschaft beim EDA bezüglich des in Frage stehenden Diplomatenstatus kein positives Ergebnis gezeitigt hatten, wurden auf Einladung der Staatsanwaltschaft vom 14. Oktober 2024 hin am 4. November 2024 Kopien des Reisepasses des Beschwerdeführers, eines Schreibens der ständigen Mission der E.________(Staat) vom 4. November 2024 (recte: 4. Oktober 2024) sowie eines Dokuments der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom 12. August 2024 eingereicht. Insoweit gilt es zu beachten, dass aus dem auf Englisch verfassten Schreiben der stän-