Mit anderen Worten geniessen Mitglieder des diplomatischen Personals, also Mitglieder einer Botschaft oder einer ständigen Mission, die diplomatische Aufgaben erfüllen, während der Dauer ihrer dienstlichen Aufgaben absolute Immunität von der Gerichtsbarkeit, d.h. sowohl für ihre amtlichen als auch für ihre privaten Handlungen (vgl. http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/privelegien- und-immunitaeten/immunitaet-von-staatenvertretern.html [zuletzt besucht am 28. Juli 2025]; ebenso BALDEGGER, Das Spannungsverhältnis zwischen Staatenimmunität, diplomatischer Immunität und Menschenrechten, 2015, S. 105).