Sie verfügen während der Dienstzeit im Gaststaat wie Diplomaten über eine absolute Immunität ratione personae von der Strafgerichtsbarkeit. Mit anderen Worten geniessen Mitglieder des diplomatischen Personals, also Mitglieder einer Botschaft oder einer ständigen Mission, die diplomatische Aufgaben erfüllen, während der Dauer ihrer dienstlichen Aufgaben absolute Immunität von der Gerichtsbarkeit, d.h. sowohl für ihre amtlichen als auch für ihre privaten Handlungen (vgl. http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/privelegien- und-immunitaeten/immunitaet-von-staatenvertretern.html [zuletzt besucht am 28. Juli 2025];