Mit Schreiben vom 15. November 2024 (bei der Staatsanwaltschaft eingegangen am 18. November 2024) nahm Rechtsanwalt B.________ auf die am 4. November 2024 eingereichten Unterlagen Bezug, gab bekannt, dass er gehofft habe, dass ihm bis spätestens an diesem Tag eine Einstellungsverfügung zugehe, und ersuchte um «Sistierung» des Termins vom 18. November 2024 (dazu sogleich E. 5.3). Da der Beschwerdeführer – anders als Rechtsanwalt B.___