____ am 14. Oktober 2024 bezugnehmend auf sein Schreiben vom 8. Oktober 2024 ein, bis Ende Oktober 2024 eine Kopie des Reisepasses des Beschwerdeführers sowie weitere Unterlagen (Arbeitsvertrag, Legitimationskarten, Akkreditierung etc.) betreffend dessen Immunität einzureichen. In der Folge wurden am 4. November 2024 eine Kopie des Reisepasses des Beschwerdeführers, ein Schreiben der ständigen Mission der E.________(Staat) vom 4. November 2024 (recte: 4. Oktober 2024) sowie ein Dokument der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vom 12. August 2024 eingereicht und erneut sinngemäss um Einstellung des Strafverfahrens gestützt auf Art. 355 Abs. 2 StPO (wohl gemeint: Art. 355 Abs. 3 Bst.