einzustellen. Nachdem die weiteren Abklärungen beim EDA ergeben hatten, dass der Beschwerdeführer nicht bekannt und derzeit keine Legitimationskarte auf diese Personalien ausgestellt sei sowie mitgeteilt worden war, dass allenfalls eine Kopie des Reisepasses oder der Akkreditierung selbst weiteren Aufschluss geben könnten (Telefonnotiz der verfahrensleitenden Staatsanwältin vom 14. Oktober 2024), lud die verfahrensleitende Staatsanwältin Rechtsanwalt B.______