3 Mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 wies Rechtsanwalt B.________ darauf hin, dass sein Mandant als diplomatischer Attaché der E.________ (Staat) bei den Vereinten Nationen in Genf akkreditiert sei und reichte je eine Kopie des von den Vereinten Nationen ausgestellten Ausweises sowie einen Führerausweis der E.________(Staat) des Beschwerdeführers ein. Darüber hinaus wurde beantragt, das Verfahren sei angesichts der diplomatischen Immunität des Beschwerdeführers gestützt auf Art. 355 Abs. 2 StPO (wohl gemeint: Art. 355 Abs. 3 Bst. b StPO) einzustellen.