3. Zum Sachverhalt und zur Prozessgeschichte geht aus den der Kammer vorliegenden Akten hervor, dass am 11. Januar 2024 um 21.30 Uhr ein Personenwagen mit dem Kontrollschild C.________ auf der Autobahn A6 Süd zwischen Bern und Thun (Fahrtrichtung Thun) mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von netto 2 km/h erfasst wurde. Abklärungen der Kantonspolizei Bern ergaben, dass es sich beim Lenker mutmasslich um den Beschwerdeführer handelt, welcher über keine Fahrberechtigung verfügt (Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 18. März 2024 inkl. Beilagen). Am 6. Mai 2024 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl.