4. Parteikosten Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, die Kosten der Verteidigung, einschliesslich der Kosten für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren, zu übernehmen. Die Höhe der Parteikosten ist durch die Beschwerdekammer festzusetzen. 5. Zusatzantrag Sofern das Gesuch auf Einstellung aufgrund diplomatischer Immunität abgelehnt wird, ist der Einvernahmetermin mit einer angemessenen Vorlaufzeit neu anzusetzen, um eine ordnungsgemässe Vorbereitung der Verteidigung zu gewährleisten.