2. Rückweisung an die Staatsanwaltschaft Die Angelegenheit ist an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Verpflichtung, zunächst über das Gesuch auf Einstellung des Verfahrens vom 8. Oktober 2024 zu entscheiden, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden. 3. Verfahrenskosten Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens sind der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen.