Dagegen erhob Rechtsanwalt B.________ am 27. November 2024 namens und im Auftrag des Beschwerdeführers Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Aufhebung der Verfügung vom 18. November 2024 Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, mit der festgestellt wurde, dass die Einsprache von Herrn A.________ als zurückgezogen gilt, sowie die Auferlegung der Mehrkosten in Höhe von CHF 200.- sind aufzuheben. 2. Rückweisung an die Staatsanwaltschaft