(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung (Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises) sowie durch einfache Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00, sowie einer Busse von CHF 20.00 bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. Mai 2024 Einsprache.