1. Mit Strafbefehl BM 24 14571 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 6. Mai 2024 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren ohne Berechtigung (Führen eines Motorfahrzeugs trotz entzogenen Führerausweises) sowie durch einfache Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00, sowie einer Busse von CHF 20.00 bestraft.