5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. seinen Vater (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt F.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 14. August 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: