1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. November 2024 aufgehoben. 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.