7 5.2 Der Vater des Beschwerdeführers bringt im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme im Wesentlichen vor, sein Sohn habe den Vorfall subjektiv anders wahrgenommen und sei nicht mit einer strafbaren Absicht vorgegangen. Er wolle den Vorfall lediglich rechtlich geklärt haben. Weiter bestreitet er, dass der Beschwerdeführer konkret der Tochter des Beschuldigten nachgestellt habe, und kritisiert einzelne Aussagen der Staatsanwaltschaft, insbesondere zur Glaubhaftigkeit der Aussagen seines Sohnes.