Aussagen von Auskunftspersonen bestätigten, dass es sich um ein Ringen gehandelt habe, bei dem keine groben Übergriffe wahrnehmbar gewesen seien. Hinweise auf ein gewalttätiges oder rücksichtsloses Verhalten des Beschuldigten lägen nicht vor; dieser sei bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.