StGB macht sich der Freiheitsberaubung strafbar, wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht. Geschütztes Rechtsgut ist die körperliche Fortbewegungsfreiheit. Es handelt sich um ein Grundrecht i.S.v. Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101). Bei der Freiheitsberaubung wird das Opfer unrechtmässig festgesetzt; es wird ihm die Möglichkeit entzogen, sich von einem bestimmten Ort fortzubewegen (DEL- NON/RÜDY, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Auflage 2019, N. 5 zu Art. 183 StGB).