In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft mit Eröffnungsverfügung vom 27. Oktober 2023 eine Untersuchung wegen Nötigung und einfacher Körperverletzung gegen den Beschuldigten. Mit Verfügung vom 5. Juni 2024 dehnte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen den Beschuldigten auf fahrlässige Körperverletzung und Freiheitsberaubung aus. Mit der angefochtenen Verfügung stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Beschuldigten ein.