Mit Verfügung vom 17. Dezember 2024 eröffnete die Verfahrensleitung i.V. ein Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig forderte sie den Beschwerdeführer auf, innert einer nicht verlängerbaren Frist von fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Vollmacht einzureichen, mit der er seinen Vater dazu ermächtigt, ihn im Beschwerdeverfahren zu vertreten, oder die Beschwerde eigenhändig zu unterzeichnen sowie das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege rechtsgenüglich zu begründen und zu belegen. Zur Begründung betreffend Vollmacht wurde zusammengefasst angeführt,