Die Staatsanwaltschaft sei aufzufordern, gegen den Beschuldigten Anklage zu erheben. (3) Dem Privatkläger sei ganz oder teilweise unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren (Unterlagen werden nachgereicht). Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. 8.1% MwSt zu Lasten des Staates.